SozialTicket – für Anspruchsberechtigte

Mit dem SozialTicket können Sie außerdem ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig 3 Kinder mitnehmen.
- nur erhältlich mit Berechtigtenausweis
- gültig im ganzen Stadtgebiet (Preisstufe A)
- Mitnahme von 3 Kindern unter 15 Jahren ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig
- Erweiterung der Leistung mit dem ZusatzTicket
- Mobilitätsgarantie
- personenbezogen und nur mit Lichtbildausweis gültig
Für wen?
Preis
A (gesamtes Stadtgebiet) |
---|
39,80 € |
Weitere Infos
Das SozialTicket ist nur mit einem entsprechenden Berechtigtenausweis erhältlich. Der Berechtigtenausweis wird nicht von der Ruhrbahn ausgegeben. Bitte suchen Sie die zuständige Behörde in Essen oder Mülheim auf, bei der die Leistungen bezogen werden.
Zum Berechtigtenkreis zählen beispielsweise
- Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger*innen von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger*innen von Wohngeld nach WoGG
- Leistungsberechtigte nach SGB VIII
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
Informationen zu den Preisstufen im VRR finden Sie hier.