Informationen zur Corona-Krise

Maskenpflicht entfällt ab 1. Februar 2023 in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn

Nach dem Beschluss der Landesregierung NRW entfällt ab dem  1. Februar 2023 die Maskenplicht im ÖPNV und damit in allen U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Anlagen der Ruhrbahn GmbH.

Bis dahin gilt sie noch. Das Bußgeld für das Nicht-Tragen einer Maske in den Fahrzeugen beträgt 150 Euro und wird vom Ordnungsamt verhängt. 

Hier geht es zur aktuellen Coronaschutzverordnung.