Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Hier informiert die Ruhrbahn, wie bei uns die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) umsetzt werden, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Ihrer Verantwortung kommt die Ruhrbahn gerne nach.