Schülerspezialverkehr
Informationen für die Beförderung mit dem Schulbus
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
der Schulträger hat an Ihrer Schule einen Schülerspezialverkehr eingerichtet. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Schulträgers; ihm obliegt gem. § 3 SchfkVO keine Beförderungspflicht. Ihnen steht es frei, das Angebot der Beförderung in den vom Schulträger festgelegten Bustouren und die damit einhergehenden Beförderungsbedingungen anzunehmen. Bei Nichtbenutzung des Schülerspezialverkehrs besteht kein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten.
Die Organisation der Schülerspezialverkehre ist an die Ruhrbahn übertragen worden, welche wiederum verschiedene Busunternehmen mit der Durchführung des Schülerspezialverkehrs beauftragt hat.
Bei der Nutzung dieses Angebotes gelten die folgenden Regeln und Hinweise:
Die Bustouren des Schülerspezialverkehrs werden aufgrund wirtschaftlicher und zeitsparender Gesichtspunkte seitens der Ruhrbahn und der beauftragten Busunternehmen geplant. Hierbei soll die Fahrzeit für alle Beteiligten möglichst kurz sein; insgesamt soll diese 60 Minuten pro Weg nicht überschreiten. Im Laufe eines Schuljahres können sich Änderungen im Fahrplan ergeben. Diese sind aufgrund von Umzügen, Neueinschulungen oder Stundenplanwechsel immer wieder erforderlich. Sie werden jedoch vom Busunternehmen rechtzeitig über Fahrplanänderungen informiert.
Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres werden Ihnen durch das Busunternehmen der Haltepunkt des Busses und die Uhrzeiten für die Abholung am Morgen und die Rückkehr am Nachmittag mitgeteilt. Die Information kann auf verschiedenen Wegen erfolgen - entweder per Post, persönlich durch das Fahrpersonal oder auch telefonisch. Die Fahrzeiten richten sich dabei nach den Stundenplänen. Bei kurzfristigen Stundenplanänderungen, vorzeitigem Schulschluss oder bspw. Erkrankung des Kindes während der Schulzeit sind Sie für den Schulweg verantwortlich.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten die Schülerinnen und Schüler idealerweise bereits 5 Minuten vor der festgelegten Abholzeit abfahrbereit am angegebenen Abholort stehen. Der Schulbus wird im Regelfall mit mehreren Kindern besetzt. Das Fahrpersonal ist angehalten, den vorgegebenen Fahrplan einzuhalten. Wie im öffentlichen Personennahverkehr ist es auch hier nicht möglich, längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Kommt es zu Verzögerungen, müssen alle nachfolgenden Kinder und deren Sorgeberechtigten warten. Da der Schulweg in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und nicht im Verantwortungsbereich des Schulträgers liegt, ist es Ihre Aufgabe, Ihr Kind zum Fahrzeug zu begleiten und wieder abzuholen, sofern Ihr Kind den Weg nicht alleine zurücklegen kann. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, bei Ihnen zu klingeln und das Kind unmittelbar an der Haustür abzuholen. Sollte Ihr Kind seinen Bus verpasst haben, dann lässt es sich leider nicht vermeiden, dass Sie selber für eine Beförderung zur Schule zu sorgen haben.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Einzelbeförderung oder auf Anpassung der Fahrzeiten und Abholorte an individuelle Bedürfnisse bzw. auf Beförderung durch ein bestimmtes Beförderungsunternehmen, da die Interessen aller berücksichtigt werden müssen. Sie können entsprechend nicht davon ausgehen, dass Ihr Kind an der Haustür abgeholt wird. Oftmals wird Ihnen ein Haltepunkt in der Nähe Ihres Wohnortes angezeigt. Haltepunkte sind häufig Haltestellen der Ruhrbahn, Straßenkreuzungen oder markante Punkte in der Nähe Ihres Wohnorts. Bitte beachten Sie, dass der Bus auch gefahrlos halten können muss, ohne den fließenden Verkehr zu behindern.
Aufgrund der Verkehrslage und der Witterungsverhältnisse kann es bei der Schulbusbeförderung zu Verzögerungen im Ablauf kommen. Bei extremen Witterungsverhältnissen kann es sogar zu einem Ausfall der gesamten Fahrt kommen. Dies geschieht aber sehr selten und wird mit der Schule abgestimmt. Bei einer erheblichen Verspätung wird das Fahrpersonal Sie möglichst rechtzeitig darüber informieren. Bei größeren Verspätungen können leider keine zusätzlichen Fahrzeuge eingesetzt werden. Es ist dann Ihre Aufgabe, der Schule die Verspätung zu melden und Ihr Kind in die Schule zu fahren. Wenn es häufiger zu Verspätungen kommt, sollten Sie das Schulsekretariat oder die Ruhrbahn darüber informieren.
Nach der Schule werden die Schülerinnen und Schüler zur vereinbarten Zeit zurückgebracht. Die Abfahrt erfolgt dabei zeitnah nach Unterrichtsende. Bitte nehmen Sie Ihr Kind pünktlich bei der Rückkehr am vereinbarten Treffpunkt in Empfang. Geben Sie bitte dem Busunternehmen schriftlich eine Vertrauensperson in der Nachbarschaft (Name, Anschrift) an, der Ihr Kind im Notfall übergeben werden kann. Insbesondere bei der Rückfahrt darf die Übergabe nur an die Erziehungsberechtigten bzw. an entsprechend schriftlich bevollmächtigte Personen erfolgen. Die Schüler dürfen nicht an fremde Personen übergeben werden. Das Fahr- und Begleitpersonal vergewissert sich, dass das Kind nach der Schule sicher angekommen ist. Sollte niemand das Kind in Empfang nehmen, birgt dies Probleme für das Buspersonal. Da noch weitere Kinder nach Hause gefahren werden müssen, kann das Fahrpersonal nicht unbegrenzt warten - auch andere Erziehungsberechtigte haben ein Anrecht auf pünktliche Übergabe Ihrer Kinder. Sollte das Kind nicht sicher und zuverlässig übergeben werden können, so kann dieses – auf Kosten der Erziehungsberechtigten – in eine öffentliche Aufnahmestelle für Kinder und Jugendliche gebracht werden.
Wünschen Sie keine persönliche Übergabe bzw. Übernahme, benötigt das Busunternehmen von Ihnen eine entsprechende schriftliche Einwilligung.
Bitte wirken Sie bereits vor der Beförderung positiv auf die Kinder ein, erklären ihnen die Regeln im Bus und helfen Sie mit, dass die Beförderung reibungslos funktioniert. Um die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs zu gewährleisten, müssen sich die Schülerinnen und Schüler in den Bussen ruhig verhalten
und während der Fahrt immer angeschnallt bleiben. Rucksäcke und sonstige mitgebrachte Gegenstände müssen während der Fahrt sicher verstaut werden. Türen sind während der Fahrt nicht eigenmächtig zu öffnen. Mitfahrende Schüler, Begleitpersonen und Fahrer dürfen weder belästigt, gefährdet noch verletzt und das Fahrzeug nicht verunreinigt oder beschädigt werden. Die Hinweise des Fahr- und Begleitpersonals sind jederzeit zu befolgen.
Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals halten, können vom Schulbustransport dauerhaft ausgeschlossen werden. Wer eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für andere Fahrgäste darstellt, kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten während der Zeit des Ausschlusses besteht hierbei nicht. Ein Beförderungsausschluss entbindet nicht von der Erfüllung der Schulpflicht. Darüber hinaus haften Sie für Sachbeschädigungen, die durch die Schülerinnen und Schüler während des Schülertransports entstehen.
„Normale“ Kindersitze werden vom Beförderungsunternehmen gestellt. Sollte Ihr Kind einen „Spezialsitz“ (z.B. orthopädische Sitzschale) benötigen, müssen Sie diesen für die Beförderung zur Verfügung stellen.
In den Fahrzeugen gilt entsprechend dem Nichtraucherschutzgesetz ein generelles Rauchverbot.
Um sich mit dem Buspersonal bei Bedarf abzustimmen, ist es wünschenswert, wenn Sie gegenseitig Rufnummern oder sonstige Kontaktmöglichkeiten austauschen. Sollte Ihr Kind bspw. erkrankt sein, können Sie dies dem Buspersonal direkt melden und sind bei Problemen (Ausfall, Verspätung etc.) erreichbar. Andernfalls melden Sie bitte eine Abwesenheit des Kindes im Büro des Busunternehmens. Bitte melden Sie dort ebenfalls, wenn das Kind wieder mitgenommen werden muss.
Bei einzelnen Förderschulen (insb. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) können Begleitpersonen eingesetzt werden. Diese Begleitperson sorgt im Fahrzeug für Ruhe und Ordnung und betreut die Schülerinnen und Schüler während der Fahrt. Sie sitzt, sofern dies möglich ist, bei den Schulkindern und nicht neben dem Fahrpersonal.
Das Buspersonal ermöglicht ein gefahrloses Ein- und Aussteigen der Kinder und leistet – sofern erforderlich – Hilfestellung. Bei Bedarf hebt das Buspersonal, mit Ihrer Unterstützung, Ihr Kind in das bzw. aus dem Fahrzeug.
Ein Wechsel des Fahrpersonals soll zwar – insbesondere bei den Förderschulen – vermieden werden, ist jedoch möglich. Dies bedeutet auch, dass sich die Kinder eventuell an neue Unternehmen, neues Fahrpersonal und auch geänderte Abfahrzeiten gewöhnen müssen.
Bei Änderungen der Kontakt- bzw. Adressdaten (z. B. Umzug, neue Telefonnummer) informieren Sie bitte frühzeitig das Schulsekretariat. Das Schulsekretariat meldet dies dem Fachbereich Schule, damit ggf. notwendige Änderungen bei der Organisation der Beförderung vorgenommen werden können. Bitte beachten Sie, dass bei Umzügen eine Vorlaufzeit von 14 Tagen eingehalten wird. Nur so kann die weitere Beförderung ohne Unterbrechung sichergestellt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf dem kompletten Schulweg unfallversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftpflichtversicherung des Busunternehmens für die Beförderung im Bus. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist das Fahrpersonal angehalten, nur Personen im Bus mitzunehmen, deren Beförderung ausdrücklich durch den Fachbereich Schule bewilligt worden ist.
Sollte sich während der Fahrt ein gesundheitlicher Notfall ereignen (Krampf, Anfall etc.), sind Fahr- und Begleitpersonal zur Leistung Erster Hilfe verpflichtet. Durch das Personal wird unverzüglich ein Notruf abgesetzt oder das nächste Krankenhaus bzw. die nächste Arztpraxis aufgesucht, damit die Schülerin oder der Schüler dort ärztlich versorgt werden kann. Ein von den Sorgeberechtigten oder der Schule ausgehändigtes Notfallmedikament sowie entsprechende Begleitpapiere werden dem Arzt oder der Ärztin übergeben. Das Beförderungsunternehmen ist ausschließlich für die Beförderung verantwortlich. Die Verabreichung von Medikamenten oder die Bedienung von medizinischen Apparaturen ist aus Haftungsgründen nicht gestattet.
Sollte Ihr Kind auf einen Rollstuhl angewiesen sein, gibt es zwei Möglichkeiten der Beförderung:
- Ihr Kind kann auf der Sitzbank eines Kleinbusses Platz nehmen und mit einem Gurt gesichert werden. Dies ist die sicherste Art der Beförderung. Die Busunternehmen stellen bei Bedarf Sitzerhöhungen zur Verfügung. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind beim Umstieg vom Rollstuhl auf den Sitz und umgekehrt. Das Fahrpersonal wird Ihnen hierbei sicher gerne behilflich sein. Wir empfehlen in diesem Fall aus Platzgründen einen faltbaren Rollstuhl.
- Wenn Ihr Kind ausschließlich im Rollstuhl befördert werden kann, setzt der Fahrdienst ein Rollstuhlspezialfahrzeug mit Auffahrrampe oder Hebebühne ein. Der Rollstuhl wird am Fahrzeugboden mittels Abspanngurten befestigt. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Rollstuhl Ihres Kindes beförderungstauglich und mit einem Kraftknotensystem ausgestattet ist.
Bei Beschwerden sprechen Sie bitte zunächst das Beförderungsunternehmen direkt an. Das Unternehmen nimmt Wünsche und Kritik entgegen, beantwortet die Anfragen und löst Konflikte entsprechend der vertraglichen Verpflichtungen bzw. im Rahmen seiner Möglichkeiten. Können Sie keine einvernehmliche Regelung erzielen, wenden Sie sich bitte an das Schulbusmanagement der Ruhrbahn: schulbus[at]ruhrbahn.de
Ihr Kontakt zum Schulbus-Unternehmen
Schulbusmanagement
0201 826 – 2727