Mehr Leistung beim SozialTicket

Ab 1. August im gesamten VRR-Raum gültig

Ab 1. August 2023 haben alle Inhaber*innen eines SozialTickets (meinTicket, Preisstufe A) die Möglichkeit, ohne weitere Zuzahlung im gesamten VRR-Raum unterwegs zu sein – die Gültigkeit ihres Tickets wird erweitert. Dabei handelt es sich um eine Übergangslösung, die der Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) für alle SozialTicket-Kund*innen und Wohngeldempfänger*innen in NRW getroffen hat. Inhaber*innen eines gültigen Sozial-Tickets müssen nichts tun – ihre Chipkarten (bzw. Wertmarken und Trägerkarten) werden ab August im ganzen VRR-Gebiet akzeptiert.

Bezüglich eines vergünstigten DeutschlandTickets sind auf Landesebene Lösungen in der Diskussion, die voraussichtlich Anfang Dezember 2023 umgesetzt werden können. Ein finaler Preis steht derzeit noch nicht fest und wird NRW-weit einheitlich mit allen Partnern abgestimmt. 

Weitere Infos zum SozialTicket finden Sie hier: 

SozialTicket – für Anspruchsberechtigte (ruhrbahn.de)