Ab dem 1. März 2024 dürfen in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn GmbH keine E-Tretroller (sogenannte E-Scooter) mehr mitgeführt werden. Die Ruhrbahn setzt damit, gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen, die Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.
Sicherheit der Fahrgäste im Fokus
Martin Dreps, Betriebsleiter der Ruhrbahn: „Wir nehmen diese Empfehlung sehr ernst. Wie unter anderem in Barcelona und London derartige Fälle gezeigt haben, hatten sich dort E-Tretroller in U-Bahnen selbst entzündet. Das führte zu einer enormen Rauchentwicklung und man muss davon ausgehen, dass gesundheitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt wurden. Sowohl Barcelona als auch London haben die Mitnahme von E-Tretrollern verboten.“
Durch die geringen Sicherheitsanforderungen und die Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus an E-Tretrollern ist die Wahrscheinlichkeit eines Akku-Brandes erhöht! Besonders gefährlich kann es in geschlossenen Räumen werden, wie in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahn-Fahrzeugen oder Tunneln. Dort können durch eine mögliche Flamm- und Explosionswirkung sowie durch Rauch-/ und Schadstoffentwicklungen Fahrgäste und Mitarbeitende gesundheitliche Schäden davontragen.
Bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt, ist die Mitnahme von E-Tretrollern untersagt.
Nicht von dem Verbot betroffen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen, ebenfalls „E-Scooter“ genannt – sofern sie die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllen.