Tarifreform Teil 2 – Einfacher, transparenter, kundenorientierter

Schnell und günstig mit dem DeutschlandTicket und eezy.nrw-Tarif

Waben und komplizierte Tarife waren gestern – ab dem 1. Juni 2026 sind in Essen und Mülheim keine Waben- oder weitere Tarifkenntnisse mehr nötig. Damit setzt der VRR die zweite Stufe der großen VRR‑Tarifreform in Kraft. Im Mittelpunkt stehen deutlich vergrößerte Tarifgebiete, transparentere Grenzen sowie der Wegfall der bisherigen Wabenstruktur und des 2‑Waben‑Tarifs. Zukünftig gilt: 

  • Preisstufe A für Fahrten innerhalb einer Stadt.
  • Preisstufe B für Fahrten in benachbarte Städte.
  • Preisstufe C für Fahrten im gesamten VRR-Verbundraum.

Immer die erste Wahl: DeutschlandTicket und der eezy.nrw-Tarif 

Diese Systematik gilt verbundweit und sorgt für Transparenz bei der Ticketwahl. Fahrgäste können auf einen Blick erkennen, welches Ticket sie benötigen – unabhängig davon, ob sie gelegentlich oder regelmäßig unterwegs sind. Durch die Tarifreform bietet sich das DeutschlandTicket einmal mehr an, um tägliche Wege zurück zu legen; der eezy.nrw-Tarif lädt jene ein, die nur gelegentlich den ÖPNV nutzen. Die App berechnet automatisch die Luftlinie zwischen Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle; bezahlt wird bequem digital und gerade bei Fahrten über die Stadtgrenze hinaus ist der eezy.nrw-Tarif ab dem 1. Juni häufig die bessere Wahl, als ein Einzelticket. 

Zweiter Teil der Tarifreform
Diese Neuerung ist Teil der zweiten Stufe der VRR-Tarifstrukturreform. In einem ersten Schritt reduzierte der VRR die Zahl der Preisstufen bereits auf drei. Ein Kernstück der zweiten Reformstufe ist eine grundlegende Neugestaltung von Tarifgebieten. Künftig gilt in den bislang geteilten Großstädten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal das Prinzip „eine Stadt – ein Tarifgebiet“. Damit entfallen innerstädtische Tarifgrenzen und die Ticketwahl wird für Fahrgäste deutlich übersichtlicher.

Alle Infos zu den Änderungen durch die Tarifreform des VRR finden Sie hier: 

https://einfach.ruhrbahn.de/

sowie auf der Seite des VRR.