Modernisierung und barrierefreier Ausbau der (H) Von-Bock-Straße

Mehr Komfort für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste

Die Ruhrbahn startet Anfang Oktober mit dem Umbau der Stadtbahnhaltestelle „Von-Bock-Straße“ in Mülheim. Die Haltestelle der U-Bahn-Linie U18 wird barrierefrei ausgebaut, technisch modernisiert und mit einer Aufzugsanlage ausgestattet. Die Neugestaltung wertet die Haltestelle zudem auch architektonisch auf bei Erhalt des Galeriecharakters. Die Arbeiten sollen Mitte 2026 abgeschlossen sein. Fahrgäste können die Haltestelle während der Umbauarbeiten wie gewohnt nutzen.

Bislang sind die beiden Bahnsteige der Haltestelle jeweils über eine Treppe und eine Zweirichtungs-Fahrtreppe mit der Verteilerebene verbunden. Um das Reisen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu erleichtern, erhalten nun beide Bahnsteige eine Aufzugsanlage. Dabei wird der Aufzug von Gleis 2 bis zur Oberfläche geführt. Beim Aufzug von Gleis 1 ist dies aufgrund der Straßenführung nicht möglich. Fahrgäste gelangen stattdessen nach Fertigstellung mit dem Aufzug von Gleis 1 von der Bahnsteigebene auf die Verteilerebene und von dort mit dem Aufzug von Gleis 2 bis zur Oberfläche. Die Aufzüge übermitteln ihren Betriebszustand automatisch an die Fahrplanauskunft auf der Webseite. So sehen mobilitätseingeschränkte Fahrgäste künftig in Echtzeit, ob die Anlagen funktionieren, und können bei Störungen ggf. Alternativrouten planen.

Bereits seit längerem verfügt die Haltestelle über Notrufsäulen, eine Videoüberwachung und dynamische Fahrgastinformationsanlagen (DFI). Hinzu kommen jetzt noch akustische Vorrichtungen für Haltestellendurchsagen sowie eine weitere Videoüberwachung. Auch die Beleuchtung und Stromversorgung werden erneuert und es erfolgen Verbesserungen beim Brandschutz. Außerdem entstehen vor Ort neue Betriebsräume nach aktuellem Stand der Technik.

Das Investitionsvolumen beträgt nach jetzigem Stand rund 5,4 Millionen Euro. Davon finanziert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) 4,8 Millionen Euro aus der Investitionspauschale nach § 12 ÖPNVG NRW.

In Zusammenhang mit den Oberflächenarbeiten an der Haltestelle errichtet die Ruhrbahn vor Ort eine Mobilstation. Die Mobilstation bietet die Möglichkeit zum bequemen Umstieg auf weitere Verkehrsangebote wie Leihfahrräder, CarSharing und E-Scooter.