DeutschlandTicket Sozial

Anspruchsberechtigte nutzen das DeutschlandTicket Sozial.
Achtung: Berechtigungsnachweis notwendig!
- Gültigkeit: Abonnement mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit
- Nutzung: Gesamter Nahverkehr in ganz Deutschland in der 2. Klasse; Fernverkehr (z. B. ICE, IC, EC) und private Anbieter wie z. B. FlixTrain sind ausgeschlossen
- Ticket: Digital auf dem Smartphone oder als Chipkarte
Weitere Infos zum DeutschlandTicket Sozial finden Sie hier:
deutschlandticket.ruhrbahn.de/sozial
Wer hat Anspruch auf ein DeutschlandTicket Sozial?
Das DeutschlandTicket Sozial ist nur mit einem entsprechenden Berechtigtenausweis erhältlich. Der Berechtigtenausweis wird nicht von der Ruhrbahn ausgegeben. Bitte suchen Sie die zuständige Behörde in Essen oder Mülheim auf, bei der die Leistungen bezogen werden.
Zum Berechtigtenkreis zählen beispielsweise
- Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger*innen von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger*innen von Wohngeld nach WoGG
- Leistungsberechtigte nach SGB VIII
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
Für wen?
Preis
| DeutschlandTicket Sozial |
| 53,00 € |
Weitere Infos
Informationen zu den Preisstufen im VRR finden Sie hier.