Film- und Fotoaufnahmen

Erfahren Sie alles rund um das Thema Fotografie- und Drehgenehmigung

Sie möchten gerne in unseren Fahrzeugen oder Bahnhöfen Foto- oder Filmaufnahmen machen? Dabei unterstützen wir Sie gerne. Bitte beachten Sie im Vorfeld folgende Hinweise:

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke:

Sind Ihre Aufnahmen nur für private Zwecke und verwenden neben Ihrer Kamera kein zusätzliches Equipment, benötigen Sie keine Erlaubnis von uns.
Planen Sie Foto- und Filmaufnahmen, die zwar privater Natur sind, aber zusätzliches Equipment oder den Einsatz von Statisten etc. erforderlich machen, nehmen Sie bitte mit uns über das Formular Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung eine Vorlaufzeit von mindestens 5 Werktagen benötigen.

Generell ist folgendes zu beachten:

  • Die Arbeit unserer Mitarbeitenden sowie der Fahrbetrieb, insbesondere das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen, dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • Unsere Mitarbeitenden dürfen nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden.
  • Es dürfen keine zusätzlichen Aufbauten (große Stative oder Schienen) genutzt werden.
  • Es muss genügend Sicherheitsabstand zur Bahnsteigkante eingehalten werden.
  • Fahrgäste und Mitarbeitende dürfen nicht gegen ihren Willen in Ihr Projekt mit einbezogen werden. Bei Veröffentlichung der Bilder sind die Gesichter unserer Mitarbeitenden unkenntlich zu machen. Die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste und Mitarbeitenden sind nicht zu verletzen (KunstUrhG, § 22).
  • Das Betreten der Gleise und Tunnelanlagen sowie der Betriebshöfe ist verboten.
  • Ein Einsatz von Drohnen (z. B. Multicopter) und kugelförmigen Wurfkameras für Foto- und Filmaufnahmen auf Anlagen der Ruhrbahn sowie deren Überflug ist verboten.
  • Sie handeln auf eigene Gefahr; bitte achten Sie auf Ihre Sicherheit.

Machen Sie als Privatpersonen Ihre Foto- und Filmaufnahmen mit Ruhrbahn-Motiven öffentlich für alle zugänglich (z. B. durch Veröffentlichung in den sozialen Medien, auf Webseiten, usw.), können diese von der Ruhrbahn unentgeltlich für eigene Zwecke (Werbung, Soziale Netzwerke, Website, Broschüren, usw.) genutzt werden.

Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle / gewerbliche Nutzung:

Bei Foto- oder Filmaufnahmen für die kommerzielle Nutzung in Gebäuden oder Fahrzeugen sowie auf dem Gelände der Ruhrbahn benötigen Sie generell eine Foto- / Drehgenehmigung. Zu den Gebäuden zählen alle U-Bahn-Haltestellen mit ihren Bahnsteig- und Mittelebenen; zu den Fahrzeugen zählen Stadtbahnen, Straßenbahnen, Omnibusse und Nutzfahrzeuge. Das Gelände der Ruhrbahn umfasst alle Betriebsstätten (wie z. B. den Betriebshof Stadtmitte) und die oberirdischen Haltestellen.

Bitte verwenden Sie hierzu das Online-Formular. Anschließend wird geprüft, ob der Dreh bzw. das Shooting genehmigt werden kann und ob die Genehmigung kostenfrei oder kostenpflichtig ist. Die Kosten sind vom Verwendungszweck der Aufnahmen und dem Betreuungsaufwand für das Shooting abhängig.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Bearbeitung eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen benötigen; bei sehr aufwendigen Projekten entsprechend bis zu mehreren Wochen. In jedem Fall muss eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden sein und ist auf Verlangen vorzuweisen.

Foto- und Drehgenehmigungen für die aktuelle Berichterstattung können in der Regel auch kurzfristig ausgestellt werden.

Wo soll gedreht werden?