Verfahrensordnung für das Hinweisverfahren für das LkSG

Gemäß der Verfahrensordnung der Ruhrbahn können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Hinweise auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten über das Hinweisgebersystem gemeldet werden.

240101_Ruhrbahn_Verfahrensordnung-Hinweisverfahren-LkSG_mU.pdf

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