Datenverarbeitung bei der Antragstellung auf Übernahme von Schülerfahrkosten und zur Durchführung des Schülerspezialverkehrs
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst.
Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten und über Ihr Interesse an der Ruhrbahn GmbH. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Deshalb schützen wir Ihre Informationen durch moderne Sicherheitssysteme und halten uns an die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
1. Allgemeine Bestimmungen
Wir garantieren Ihnen einen sorgfältigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Mit dieser Datenschutzerklärung stellen wir Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung, die sich auf die Datenverarbeitung bei der Ruhrbahn beziehen und erleichtern Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Diese Datenschutzerklärung gilt für folgende Angebote:
- unser Onlineangebot abrufbar unter www.ruhrbahn.de
- auch dann, wenn aus einem unserer Angebote (z. B. Websites, Subdomains, mobilen Anwendungen, Webservices oder Einbindungen in Drittseiten) auf diese Datenschutzerklärung verwiesen wird, unabhängig davon, auf welchem Weg Sie als Nutzer es aufrufen oder verwenden.
Gemeinsame Verantwortlichkeit der Ruhrbahn und Ruhrbahn Mülheim
Die Ruhrbahn erbringt im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim Leistungen für den öffentlichen Nahverkehr auf dem Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr. Dieses Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf alle Stufen einer Wertschöpfungskette eines ÖPNV-Verkehrsunternehmens einschließlich der Verarbeitung von Kunden-/Fahrgastdaten. Über Zwecke und Mittel im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Nahverkehrs entscheiden die Ruhrbahn GmbH und die Ruhrbahn Mülheim GmbH gemeinsam. Sie sind damit gemeinsame Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DS-GVO und regeln die jeweiligen Zuständigkeiten in einem gemeinsamen Vertrag.
Gegenstand dieser Vereinbarung ist u.a., dass beide Parteien gleichermaßen für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen verantwortlich sind. In diesem Fall werden Ersuchen eines Betroffenen an die jeweils zuständige Partei weitergeleitet.
Ebenso besteht eine gegenseitige Meldepflicht im Falle von Datenschutzverletzungen.
Die Ruhrbahn nimmt sämtliche Aufgaben des operativen Verkehrsgeschäftes wahr, insbesondere den Vertrieb, das Kundenmanagement und das Marketing für die Verkehrsleistungen mit Bus, Straßenbahn und Stadtbahn und in alternativen Bedienungsformen sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation.
Einzelheiten hierzu werden auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Ruhrbahn GmbH
Zweigertstraße 34
45130 Essen
Tel.: 0201/826-0
E-Mail: info(at)ruhrbahn.de
Internet: www.ruhrbahn.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Ruhrbahn GmbH
Datenschutzbeauftragter
Zweigertstraße 34
45130 Essen
Tel.: 0201/826-0
E-Mail: datenschutz(at)ruhrbahn.de
Berücksichtigung berechtigter Interessen
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Abs.1, S.1 f) DS-GVO, ist das berechtigte Interesse der Ruhrbahn - sofern nicht gesondert in den nachfolgenden Erläuterungen ausgewiesen - die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten unserer Beschäftigten und Gesellschafter und die Verbesserung bzw. Optimierung unserer Dienstleistungen sowie Services.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Wir beauftragen unter Umständen Dienstleister mit der Erfüllung von Aufgaben, u. a. Paket- und Briefversand, IT-Dienstleistungen, Wartungsarbeiten oder Vertriebstätigkeiten. Diese Dienstleister haben Zugang zu persönlichen Informationen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Sie werden vertraglich dazu verpflichtet personenbezogene Daten ausschließlich für die Aufgabenerfüllung entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu verarbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie in dieser Datenschutzerklärung.
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit Ihnen, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu dreißig Jahre betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
Rechte der Betroffenen
Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat gem. Art. 15 DS-GVO das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.
Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat gem. Art. 16 DS-GVO das Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen.
Recht auf Löschung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern Gründe des Art. 17 Abs.1 DS-GVO zutreffen und soweit die Verarbeitung nicht gem. Art. 17 Abs.3 DS-GVO erforderlich ist.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der Voraussetzungen des Art. 18 Abs.1 DS-GVO gegeben ist.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat gem. Art. 20 DS-GVO das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Widerspruchsrecht
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat gem. Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs.1, S.1 e) oder f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit an den von der Ruhrbahn bestellten Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter wenden.
Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung zu beschweren. Die Anschrift der für unsere Gesellschaft zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Datenverarbeitung (gesetzlich- und vertraglich)
Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten Gegenstand einer vertraglichen Regelung, so ist die Verarbeitung ggf. gemäß Art. 6 Abs.1, S.1 b) DS-GVO für die Vertragserfüllung erforderlich. Gleiches gilt für Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Dienstleistungen und Produkten. Unterliegt die Ruhrbahn einer rechtlichen Verpflichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs.1, S.1 c) DS-GVO. Wir werden Sie ggf. über die Folgen einer Nichtbereitstellung in den vorgenannten Fällen aufklären.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Ausnahmen regelt Art. 22 Abs. 2 – 4 DS-GVO.
Webseiten Dritter
Wir verweisen auf unseren Webseiten gelegentlich auf Inhalte anderer Anbieter. Obwohl wir diese sorgfältig aussuchen, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Inhalte übernehmen. Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für verlinkte Webseiten.
Datenmissbrauch durch Phishing
Immer wieder versuchen Betrüger mit gefälschten E-Mails an personenbezogene Daten zu gelangen. Mit dieser Betrugsmasche, die unter dem Namen "Phishing" (= Password Fishing) bekannt geworden ist, werden wahllos ausgesuchte E-Mail-Besitzer unter einem Vorwand aufgefordert, bestimmte Daten, wie z. B. Zugangsdaten für Bankkonten auf einer Internetseite einzugeben. Die Betrüger kopieren dabei häufig täuschend echt das Aussehen und die Gestaltung des Internetauftritts von entsprechenden Kreditinstituten oder anderen vertrauenswürdigen Unternehmen.
Folgendes sollten Sie wissen und beachten: Die Ruhrbahn GmbH fordert Sie niemals durch eine E-Mail auf, kontobezogene Daten im Internet einzugeben. Die Abfrage von kontobezogenen Daten erfolgt direkt auf unseren entsprechenden Internetseiten (z.B. Aboservice) und muss jeweils von Ihnen initiiert werden. Keinesfalls wird die Ruhrbahn GmbH Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) Ihrer ec-Karte, Ihrer Kreditkarte oder Ihres Homebanking-Kontos abfragen. Dies gilt auch für Transaktionsnummern (TAN) oder andere Codewörter und Ziffern zur Nutzung des Homebankings.
Weitere Datenverarbeitung
Datenverarbeitung bei der Antragstellung auf Übernahme von Schülerfahrkosten und zur Durchführung des Schülerspezialverkehrs
Im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Übernahme von Schülerfahrkosten werden von Ihnen personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang verarbeitet. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Datenschutzhinweise.
Angaben zu den Verantwortlichen
Stadt Essen, der Oberbürgermeister
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
info(at)essen.de
Fachbereich Schule
Gildehof, Hollestr. 3, 45127 Essen
+49 201 88-40000
info(at)schulen.essen.de
sowie
Ruhrbahn GmbH
Zweigertstr. 34, 45130 Essen
0201/826-0
info(at)ruhrbahn.de
www.ruhrbahn.de
Angaben zu den Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen und der Ruhrbahn GmbH
Stadt Essen - Stabsstelle Datenschutz
Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen
+49 201 88-11005 / -11006
datenschutz(at)essen.de
www.essen.de/datenschutzbeauftragte
sowie
Ruhrbahn GmbH
Zweigertstr. 34, 45130 Essen
0201/826-0
datenschutz(at)ruhrbahn.de
www.ruhrbahn.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet,
1. um sich für das Portal myVIA zu registrieren (Anlegen eines Accounts), Pflichtangaben: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, E-Mail-Adresse
Die Pflichtangaben sind für die Anlage und Freischaltung des Accounts erforderlich.
2. um Ihren digital gestellten Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten zu prüfen und ggf. gewähren zu können. Pflichtangaben: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, besuchte Schule, gestellte Anträge von Geschwisterkindern bei minderjährigen Schüler*innen: Name, Vorname, Geschlecht der/des Erziehungsberechtigten, E-Mail-Adresse
Die Pflichtangaben sind für eine ordnungsgemäße Prüfung und Entscheidung des Antrags auf Übernahme der Schülerfahrtkosten erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs.1, S. 1 lit. b DS-GVO, soweit besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden, geschieht dies in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO auf Grundlage der von Ihnen erteilten Einwilligung.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind (Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten). Zur Abwicklung von Zahlungen erhält die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen Ihre Daten. Die ggf. erforderliche Weitergabe Ihrer Daten an zentrale Fachbereiche der Stadt Essen (z. B. Rechtsamt) erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
Die Fachanwendung wird bei Stadt.Land.Netz gehostet. Stadt.Land.Netz (SLN GmbH) – Conradstraße 2, 01097 Dresden, E-Mailadresse: kontakt(at)stadtlandnetz.de. Stadt.Land.Netz empfängt zu diesem Zweck die oben genannten Daten als Auftragsverarbeiter.
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten erfolgt an die jeweiligen Schulen, zum regelmäßigen Datenabgleich und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an eine internationale Organisation oder an ein Drittland erfolgt nicht.
Dauer der Speicherung bzw. Kategorien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist bzw. bis die jeweilige Aufbewahrungsfrist vollendet wurde. Im Falle der Bewilligungen für ermäßigte Schülertickets aller Schulformen beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre ab Schuljahresende, bei Ablehnungen der Anspruchsberechtigungen 5 Jahre ab Schuljahresende. Die Fristen im Rahmen der Schulbusbeförderung (Schülerspezialverkehr) gelten analog. Das Konto in myVIA kann durch den Inhaber bzw. die Inhaberin jederzeit gelöscht werden. Die Gültigkeit eines gestellten Antrags bleibt hiervon unberührt. 3 Jahre nach der letzten Aktivität in myVIA wird das Konto automatisch gelöscht.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Übertragung Ihrer Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 20 und 21 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der für die Verarbeitung Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach den Art. 15 bis 21 DS-GVO im Einzelfall erfüllt sind.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sofern Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe eines Grundes mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Erforderlichkeit oder Verpflichtung, personenbezogene Daten bereitzustellen und mögliche Folgen einer Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist erforderlich. Ohne Ihre Angaben können Sie sich nicht für das Portal registrieren und Ihr Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten nicht geprüft und bearbeitet werden.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0
E-Mail: poststelle(at)ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte zunächst an den Fachbereich Schule, die Ruhrbahn GmbH oder die jeweiligen Datenschutzbeauftragten. (Stand: 02/2025)
Stadt Essen
Am Porscheplatz 1
45121 Essen
Tel.: +49 201 88-0
Ruhrbahn GmbH
Zweigertstraße 34
45130 Essen
Tel.: +49 201 826-0
Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Bei der Beantragung und Bewilligung von Schülerfahrkosten (DeutschlandTicket Schule) sowie dem Schülerspezialverkehr arbeiten das Schulverwaltungsamt der Stadt Essen und die Ruhrbahn eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DS-GVO).
Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
Mithilfe der Anwendung VIA können Anträge für Zeitfahrausweise (DeutschlandTicket Schule) und Schulbusbeförderung online gestellt werden.
Hierfür muss zuerst über das Modul myVIA ein Konto eröffnet werden. In diesem werden die notwendigen Kontakt- und Kommunikationsdaten hinterlegt. Beim Absenden des Antrags kann dieser sofort an die Ruhrbahn gesendet werden, sofern kein ermäßigtes Ticket gewünscht wird. Anderenfalls ist eine Übersendung an den Fachbereich 40 möglich. Die im System hinterlegten Daten werden geprüft und es wird ermittelt, ob eine Erstattung der Schülerfahrkosten möglich ist. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird der Antrag in VIA an die Ruhrbahn weitergeleitet. Die weiteren notwendigen Daten im Rahmen der Schülerbeförderung werden der Ruhrbahn mitgeteilt, sodass diese einen entsprechenden Zeitfahrausweis erstellen bzw. die Schulbusbeförderung einrichten kann.
Was haben die Parteien vereinbart?
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben das Schulverwaltungsamt der Stadt Essen und die Ruhrbahn vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DS-GVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DS-GVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der gemeinsamen Anwendungsplattform via personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten verarbeitet werden.
| Prozessabschnitt/EDV-System | Erfüllung der Pflichten durch: |
| Einrichtung persönlicher Accounts myVIA | Stadt Essen und Ruhrbahn GmbH |
Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragsteller
Erstellung eines Bewilligungsbescheides | Stadt Essen |
| Verarbeitung abgelehnter Anträge | Stadt Essen |
| Verarbeitung bewilligter Wegstreckenentschädigung | Stadt Essen |
| Übermittlung der Daten an die Ruhrbahn (bewilligte Anträge auf DeutschlandTicket Schule und Schülerspezialverkehr) | Stadt Essen und Ruhrbahn GmbH |
| Erhebung der Bankverbindung | Ruhrbahn GmbH |
| Nachweis sozialer Bedürftigkeit | Ruhrbahn GmbH |
| Organisation Schülerspezialverkehr Erhebung der Kontaktdaten der | Ruhrbahn GmbH |
| Schulsekretariate | Ruhrbahn GmbH |
Was bedeutet das für Betroffene?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
- Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist
- die Stadt Essen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von der Erhebung und Verarbeitung bis zur Bewilligung der Zeitfahrausweise und Schulbusbeförderung zuständig und
- die Ruhrbahn für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach der Übermittlung durch die Stadt Essen bis zum Ausstellen der Zeitfahrausweise bzw. der Organisation des Schülerverkehrs zuständig.
- Das Schulverwaltungsamt der Stadt Essen und die Ruhrbahn machen den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
- Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
- Datenschutzrechte können sowohl bei dem Schulverwaltungsamt der Stadt Essen als auch bei der Ruhrbahn geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.