Bitte beachten Sie, neue Rahmenbedingungen ab 01.01.2020: Der Vorfall muss innerhalb von drei Werktagen (Mo. – Sa.) gemeldet werden und die Abholung Ihrer Erstattung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall erfolgen. Bei Nichtbeachtung der Fristen entfällt der Erstattungsanspruch. Bescheinigungen über Verspätungen werden nicht vom Service- und Fahrpersonal ausgestellt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Mitteilungen zu Verspätungen unter 10 Minuten nicht berücksichtigen. Hier liegen die Ursachen leider oft außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten. Besonders in den Hauptverkehrszeiten stehen unsere Busse und Bahnen oft gemeinsam mit anderen Verkehrsmitteln im Stau oder werden durch Baustellen behindert.
Sonderregelungen Erstattungshöchstgrenzen:
BärenTicket: Preis Ticket2000 PS A2 im Abo
FirmenTicket Preis Ticket1000 PS A2 im Abo
Schwerbehinderte max. 6,70 € pro Monat
*Die Aktion „Pünktlichkeitsversprechen“ ist eine freiwillige Leistung der Ruhrbahn gegenüber ihren Kunden ohne eine Rechtspflicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehalten bzw. den Auszahlungsbetrag mit Forderungen der Ruhrbahn gegen Sie verrechnen.
Der Service ist ein gemeinsames Projekt des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und wird schrittweise in gesamten Verbund umgesetzt. Damit ist gewährleistet, dass das Pünktlichkeitsversprechen auch auf allen Gemeinschaftslinien gilt. Zurzeit gibt es noch einige Ausnahmen.
Bei den folgenden Gemeinschaftslinien auf Mülheimer Stadtgebiet erstatten wir nur bei Mülheimer Kursen im Rahmen des Pünktlichkeitsversprechens, bei den anderen Kursen wenden Sie sich bitte an die benachbarten Verkehrsunternehmen:
122 = STOAG, Stadtwerke Oberhausen AG
Bei der folgenden Gemeinschaftslinie auf Mülheimer Stadtgebiet wenden Sie sich bitte immer an das benachbarte Verkehrsunternehmen:
901 = Duisburger Verkehrsgesellschaft