Stand: Mai 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Mobilen Online-Vertrieb von Online-Tickets sowie des Deutschlandtickets durch die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) (nachfolgend „MOV“) über den Ruhrbahn Ticket-Webshop (www.ruhrbahn.de/muelheim/tickets/) sowie über die Apps ZÄPP, eezyZÄPP und VRR.

Die AGB sind zur besseren Übersichtlichkeit aufgeteilt:

Teil A: Bedingungen für den Kauf von Online-Tickets im MOV

Teil B: Bedingungen für den Kauf eines Abonnements des Deutschlandtickets im MOV

Teil C: Schlussbestimmungen

Teil D: Bedingungen für die Anmietung von Radboxen „DeinRadschloss“ im MOV

Teil E: AGB Handyticket Deutschland

Teil A: Bedingungen für den Kauf von Online-Tickets im MOV

1. Allgemeines

1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A) gelten für den Kauf und die Nutzung von Online-Tickets über die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), Zweigertstraße 34, 45130 Essen. Sie ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend „VRR“).

1.2
Der Kunde/die Kundin (nachfolgend „Nutzer“1 genannt) kann Online-Tickets im MOV zur Nutzung gemäß den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR bar-geldlos über ein Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet, Computer) erwerben.

1.3
Nutzer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die über den MOV einen Kauf- oder Abon-nementvertrag zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ih-rer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über den MOV einen Kauf- oder Abonnementvertrag abschließen und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB).

1.4
Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) bedient sich zum Vertrieb und zur Abwicklung der Ticketkäufe und Zahlungsvorgänge unterschiedlicher Finanzdienstleister. Diese sind in den Bestimmungen zu den Zahlungsarten jeweils genannt.

1.5
Die Software und die Apps für den MOV werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Es können ggf. für Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach Tarif gegenüber dem Nutzer erhoben werden.

1.6
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.7
Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Essen.

1.8
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages nicht berührt.

2. Nutzung des MOV - Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos

2.1
Nutzung des MOV ohne Registrierung (nur über Apps möglich):

Der Erwerb von Online-Tickets der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) im MOV ist, wenn kein Nutzerkonto besteht, nur über die Apps möglich, wobei dem Nutzer dann nur ein eingeschränktes Ticketangebot (nur Tickets zum Preis von weniger als 50,00 EUR je Ticket) und allein die Zahlungsmöglichkeit über die Mobilfunkrechnung zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist ferner, dass der Mobilfunkan-bieter des Nutzers diese Zahlungsoption zulässt.

2.2
Nutzung des MOV mit Registrierung, Nutzungsvertrag:

Nach Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos steht dem Nutzer im MOV das vollstän-dige Online-Ticketangebot einschließlich des Deutschlandtickets (Teil B dieser AGB) zur Verfü-gung. Für die Eröffnung eines Nutzerkontos muss der Nutzer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine vertretungsbe-rechtigte natürliche Person erfolgen. Zur Registrierung ist die wahrheitsgemäße und vollständi-ge Angabe der nachfolgenden Daten erforderlich:

  • Anrede (w/m/d)
  • Name (Vor- und Nachname)
  • Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
  • Geburtsdatum
  • Mobilfunknummer (optional)
  • E-Mail-Adresse
    Vergabe eines persönlichen Passwortes

Die Zugangsdaten einschließlich des persönlichen Passworts sind vom Nutzer geheim zu halten.

2.3
Mit Freischaltung des Nutzerkontos kommt zwischen dem Nutzer und der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) ein Nutzungsvertrag über die Möglichkeit zur Nutzung des MOV zustande („Nutzungsvertrag“).

2.4
Der Nutzer ist verpflichtet, seine vertragswesentlichen Daten (insbesondere Namen, Adresse und Zahlungsweise) in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten und ggf. zu aktualisieren. Kommt der Nutzer dieser Informationspflicht nicht nach, ist er zum Ersatz dadurch ggf. entstandener und nachgewiesener Mehraufwendungen (z.B. Kosten zur Adressermittlung) verpflichtet.

2.5
Für Verbraucher: Ihr Widerrufsrecht des Nutzungsvertrags

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

(Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), Zweigertstraße 34, 45130 Essen, Telefon +49 201 826-0, E-Mail: handyticket[at]​ruhrbahn.de)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein-schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger
befindlichen digitalen Inhalten bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, § 356 Abs. 5 Nr. 1 BGB.

Muster-Widerrufsformular
Ein Muster-Widerrufsformular finden Sie am Ende dieser AGB als PDF.

2.6
Kein Widerrufsrecht für erworbene Online-Tickets
Dem Nutzer steht kein Widerrufsrecht für die erworbenen Online-Tickets zu. Verträge über die Beförderung von Personen sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen, § 312 Abs. 8 BGB.

2.7
Kündigung des Nutzungsvertrages und Löschung des Nutzerkontos:
Der Nutzer kann das Nutzerkonto und damit den Nutzungsvertrag gegenüber der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wahlweise direkt in der jeweiligen App, per E-Mail an handyticket[at]​ruhrbahn.de oder schriftlich kündigen.

Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) kann das Nutzerkonto und damit den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer 14 tägigen Kündigungsfrist kündigen.
Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unberührt. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages verfallen evtl. nicht verbrauchte Online-Tickets (gilt nicht für das DeutschlandTicket).

3.
Sperrung des Nutzerkontos, Missbrauch

3.1
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seiner Zugangsdaten oder seines Nutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) über das Kontaktformular in Textform, über die telefonische Hotline (Service Telefon: 0201 826-1234, Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr) oder per E-Mail an handyticket[at]​ruhrbahn.de zu melden. Das Gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl des für den MOV benutzten Smartphones.

3.2
Bis zum Zugang der Meldung haftet der Nutzer, der den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin entstandenen Forderungen.

3.3
Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) wird das Nutzerkonto nach Erhalt der Meldung und während ihrer Geschäftszeiten für den Kauf von Tickets sperren.

3.4
Eine evtl. Rückabwicklung der Zahlung erfolgt über den jeweils gewählten Finanzdienstleister.

3.5
Wenn für die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Nutzerkontos oder dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat oder wenn die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat, kann die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) den Zugang des Nutzers zum Ticket-Webshop oder der App zeitlich befristet (bis zur Klärung der zweifelhaften Vorgänge, maximal jedoch 90 Tage) sperren. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

3.6
Ein berechtigtes Interesse der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.5 liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer eine fällige und bereits angemahnte Forderung der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) nicht beglichen hat. Das Nutzerkonto wird in diesem Fall dauerhaft gesperrt. Die Sperrung kann aufgehoben werden, wenn die offenen Forderungen gegen den Nutzer vollständig ausgeglichen sind.

4. Erwerb und Nutzung von Online-Tickets der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH)

4.1
Durch Aktivierung des Bestellbuttons („Zahlungspflichtig bestellen“) in der App oder im Ticket-Webshop gibt der Nutzer einen verbindlichen Antrag auf Abschluss des Vertrages über das von ihm gewünschte und verfügbare Online-Ticket ab. Vor Abschluss der Bestellung kön-nen die Daten jederzeit geändert, korrigiert und eingesehen werden.

4.2
Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) kommt durch den Versand der ausdrücklichen Vertragsbestätigung zustande, die dem Nutzer per E-Mail zugesandt wird.

4.3
Die Vertragssprache ist deutsch.

4.4
Die Zahlung des Ticketpreises erfolgt bei registrierten Nutzern über den ausgewählten Zah-lungsdienstleister und bei nicht registrierten Nutzern über die Telekommunikationsabrechnung ihrer Mobilfunkanbieter. Bei nicht registrierten bzw. nicht in ihr Nutzerkonto eingeloggten Nutzern steht nur die Zahlungsart über die Mobilfunkrechnung zur Verfügung.

4.5
Das erworbene Online-Ticket wird online zum Download bereitgestellt. Für die Datenübertragung ggf. anfallende Entgelte richten sich nach dem Telekommunikationsvertrag des Nutzers. Die Höhe des Fahrpreises richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarif des VRR.

4.6
Das Online-Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt gültig, soweit es nicht mit einem bestimmten Geltungszeitraum versehen ist.
Registrierte Nutzer, d.h. Nutzer mit einem Nutzerkonto, erhalten immer ein persönliches Ticket übermittelt. Dieses ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Bei nicht registrierten Nutzern ist die Gültigkeit des per App erworbenen Tickets an das zum Erwerb genutzte mobile Endgerät gebunden, da es über die zugehörige Mobilfunkrechnung abgerechnet wird.

4.7
Das Ticket muss vor Betreten des Fahrzeugs erworben werden. Der Nutzer muss sich vor dem Betreten des Fahrzeugs vom Empfang des gültigen Tickets überzeugen. Nach Fahrtantritt über den MOV erworbene Tickets werden für die bereits angetretene Fahrt nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

Bei Mehrfahrtentickets ist der erste Abschnitt bereits entwertet, d.h. mit einem bestimmten Gül-tigkeitszeitraum versehen.

4.8
Zu Kontrollzwecken ist das Ticket in ausgedruckter Form (bei Erwerb über den Ticket-Webshop) oder im Falle des Erwerbs in der App auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät während der Fahrt ständig mitzuführen (vgl. auch Ziffer 6. „Ticketkontrolle“). Für die Betriebs- und Empfangsbereitschaft des Endgeräts, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die prüfbare Anzeige des Tickets in seinem mobilen Endgerät ist der Nutzer verantwortlich.

4.9
Falls das Ticket aus nicht von der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) zu vertretenden Gründen nicht, nicht vollständig oder sonstwie fehlerhaft auf das Gerät des Nutzers übertragen wurde, z.B. weil der zur Übermittlung des Tickets erforderliche Datenübertragungsdienst des Nutzers nicht oder nur eingeschränkt verfügbar war oder ist, muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.

4.10
Registrierte Nutzer können gekaufte und noch gültige Tickets jederzeit über ihr Nutzerkonto abrufen. Solche Tickets können von registrierten Nutzern auch auf ein anderes als das zum Kauf benutzte Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) übertragen und genutzt werden.

4.11
Eine Übersicht der erworbenen Tickets kann von registrierten Nutzern jederzeit im Ticket-Webshop oder in der App über das Nutzerkonto eingesehen werden. Dort können auch Quit-tungen über die gekauften Tickets angefordert werden.

5. Umtausch, Rückgabe, Erstattung

5.1
Der Umtausch und die Rückgabe von im MOV erworbenen Online-Tickets richten sich nach den allgemeinen Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VRR und des NRW-Tarifs.

5.2
Anträge auf Erstattung sind in Textform an die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), Zweigertstr. 34, 45130 Essen oder per E-Mail an den Kundendienst handyticket@ruhrbahn.de zu richten. Der Nutzer muss den Nachweis erbringen, dass er das Online-Ticket nicht genutzt hat.

5.3
Erstattungen erfolgen über den jeweiligen Finanzdienstleister, über den das Ticket ursprünglich erworben wurde.

6. Ticketkontrolle

6.1
Bei der Ticketkontrolle hat der Nutzer nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das ausge-druckte Online-Ticket in Papierform oder das mobile Endgerät mit der auf dem Display ange-zeigten Fahrtberechtigung bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung sowie ein gültiges Kontrollme-dium vorzuzeigen. Gültige Kontrollmedien sind Bundespersonalausweis, EU-Reisepass sowie Personalausweis bzw. Reisepass aus Drittländern, ebenso Kreditkarte oder ec-/Geldkarte oder Schülerausweise. Die Bedienung des mobilen Endgeräts nimmt der Nutzer vor. Das Prüfperso-nal kann jedoch die vorübergehende Aushändigung des mobilen Endgeräts und des Kontroll-mediums zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Nutzers verlangen.

6.2
Der Nutzer ist für die fehlerfreie Funktion des mobilen Endgeräts zur Anzeige des Online-Tickets bei der Ticketkontrolle sowie für die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch (z.B. durch unbefugtes Vorzeigen des Tickets durch Dritte) verantwortlich.

6.3
Kann der Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs des Online-Tickets bei der Ticketkontrolle z.B. wegen Versagens des mobilen Endgerätes und/oder mangels gültigen Kontrollmediums nicht erbracht werden (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.), liegt eine Fahrt oh-ne gültigen Fahrausweis vor. In diesen Fällen wird das erhöhte Beförderungsentgelt entspre-chend den Beförderungsbedingungen erhoben.

7. Aktionsgutscheine

7.1
Für Aktionsgutscheine, die im MOV via Ticket-Webshop unter www.ruhrbahn.de oder in der App „ZÄPP“ eingelöst werden können, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  • Jeder Aktionsgutschein kann nur einmal verwendet werden.
  • Pro Nutzer und Bestellung kann nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
  • Sofern der Aktionsgutschein an einen Mindestbestellwert oder ein Ticket gebunden ist, kann dieser nur bei Erreichen dieses Mindestbestellwertes oder Kauf des betreffenden Tickets eingelöst werden.
  • Übersteigt der Wert des Aktionsgutscheins bei Einlösung den Wert der Bestellung bzw. des Tickets, wird der Differenzbetrag nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben.
  • Eine Kombination des Aktionsgutscheins mit weiteren Gutscheinen oder Gratistickets sowie Barauszahlung und eine nachträgliche Anrechnung auf bereits vor Einlösung getätigte Käufe sind ausgeschlossen.
  • Aktionsgutscheine sind jeweils nur für eine begrenzte Zeit einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein genannten Datum.
  • Wenn Sie von einem etwaigen Recht auf Erstattung  Gebrauch machen, wird der auf-grund der Einlösung des Aktionsgutscheins ermäßigte Ticketpreis erstattet. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Ersatz des Aktionsgutscheins.
  • Der Umtausch und die Übertragung von Aktionsgutscheinen auf Dritte sind ausgeschlos-sen.

7.2
Ergänzend gelten die ggf. auf dem Aktionsgutschein aufgedruckten bzw. im Rahmen der Aktion mitgeteilten besonderen Aktionsbedingungen.

8. Abrechnung und Zahlung für nicht registrierte Nutzer (ohne Nutzerkonto)

Die Abrechnung und Zahlung von Online-Tickets ohne Anmeldung an ein Nutzerkonto erfolgt bei Nutzung eines mobilen Endgeräts über die Telekommunikationsabrechnung des Nutzers. Hierzu tritt die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) ihren Zahlungsanspruch an den jeweiligen Telekommunikationsdienstleister ab. Es gelten die AGB des Telekommunikationsdienstleisters.

9. Abrechnung und Zahlung für registrierte Nutzer (mit Nutzerkonto)

9.1
Der registrierte Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • PayPal
  • SEPA-Lastschriftverfahren mit Klarna Bank AB (publ), handelnd durch ihre Zweignieder-lassung in Deutschland, Klarna Bank AB, German Branch (nachfolgend: „Klarna Bank AB, German Branch“ genannt), ehemals Billpay GmbH

9.2
Der registrierte Nutzer kann die von ihm präferierte Zahlungsart festlegen und sich bei dem jeweiligen Finanzdienstleister anmelden. Für die Inanspruchnahme des jeweiligen Finanzdienstleisters gelten jeweils dessen AGB sowie dessen Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung.

9.3
Die Abrechnung der Ticketkäufe erfolgt je nach Zahlungsweise über die ausgewählten Finanzdienstleister. Der jeweilige Finanzdienstleister ist ggf. zum Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermächtigt.  

10. Zahlung per PayPal

10.1
Bei Nutzung des Zahlungsdienstleisters PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Sie müssen bei PayPal registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen.

10.2
Es gelten neben diesen AGB auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, in der jeweils aktuellen Fassung.
AGB: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.
Datenschutz: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full

11. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren (Klarna Bank AB, German Branch)

11.1
Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren bedienen wir uns des Zahlungsdienstleisters Klarna Bank AB, German Branch, Chausseestraße 117, 10115 Berlin.
Die Zahlungsart „Zahlung per SEPA-Lastschrift“ besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna Bank AB, German Branch sowie ein SEPA geführtes Konto voraus. Wenn dem Nutzer für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB, German Branch, an die die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) ihre Zahlungsforderung abtritt. Der Nutzer kann in diesem Fall nur an die Klarna Bank AB, German Branch mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

11.2
Der Zahlbetrag ist sofort zur Zahlung per Einzug durch die Klarna Bank AB, German Branch von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit erteilt der Nutzer der Klarna Bank AB, German Branch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung fälliger Zahlungen und weist sein Geldinstitut an, die Lastschriften einzulösen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer von Klarna Bank AB, German Branch ist DE19ZZZ00000237180. Die Mandatsreferenznummer wird dem Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail mitgeteilt.

11.3
Der Nutzer wird im Bestellprozess gebeten, in die Übermittlung der für die Abwicklung der Zah-lung sowie der für eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an Klarna Bank AB, German Branch einzuwilligen. Wird die Einwilligung erteilt, werden die Daten des Nutzers (Vor- und Nachname, Anrede, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und beim Kauf per Lastschrift die angegebene Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit seiner Bestellung (wie etwa Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungserfahrungen, IP-Adresse) an Klarna Bank AB, German Branch übermittelt.

11.4
Zum Zwecke der eigenen Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt Klarna Bank AB, German Branch im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an Auskunfteien und erhält von diesen Auskünfte sowie ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Detaillierte Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen der Klarna Bank AB, German Branch zu entnehmen.

Derzeit können von Klarna Bank AB, German Branch an folgende Auskunfteien in Deutschland Daten übermittelt werden:

  • CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, D-81373 München
  • Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, D-41460 Neuss
  • SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden
  • Regis24 GmbH, Wallstraße 58, D-10719 Berlin
  • Bisnode Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, D-64293 Darmstadt

11.5
Mit dem Abschluss der Bestellung („zahlungspflichtig bestellen“) stimmt der Nutzer, falls er das Bezahlverfahren „Lastschrift“ gewählt hat, der Weitergabe seiner Daten zwecks Überprüfung seiner Identität und Bonität zu. Wird die Zustimmung nicht erteilt, steht dieses Zahlverfahren nicht zur Verfügung.

11.6
Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Nutzer, dass er zum Bankeinzug über das ent-sprechende Girokonto berechtigt ist und für die erforderliche Deckung sorgen wird. Rücklast-schriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) und die Klarna Bank AB, German Branch verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigt der Nutzer Klarna Bank AB, German Branch, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Nutzer verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.

11.7
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen sowie die Datenschutzbestimmungen von Klarna Bank AB, German Branch in der jeweils aktuellen Fassung:
AGB: https://www.klarna.com/de/agb/
Datenschutz: https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy

12. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), auf die wir hiermit verweisen https://www.ruhrbahn.de/muelheim/sonstige-seiten/datenschutz.html sowie die Datenschutzbestimmungen der IT- und Finanzdienstleister und der Mobilfunkbetreiber.

13. Haftung

13.1
Für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Nutzung des MOV, die durch die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet die Ruhr-bahn GmbH stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

13.2
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerech-net werden muss.

13.3
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Nutzung des MOV ausgeschlossen.

13.4
Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Online-Tickets übernimmt die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Risikobereich der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) liegt.

1 Soweit in diesen AGB die männliche Form „Nutzer“ verwendet wird, steht die männliche Form stellvertretend auch für alle weiteren Geschlechter.

Teil B: Bedingungen für das Abonnement des Deutschlandtickets im MOV

1. Allgemeines

1.1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil B) gelten für den Erwerb des DeutschlandTicket-Abonnements über den Mobilen Online-Vertrieb („MOV“) der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), Zweigertstr. 34, 45130 Essen und ergänzen die – ebenfalls gültigen – Abonnementbedingungen zum DeutschlandTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend „VRR“).

Sie ergänzen ferner die allgemeinen Tarifbestimmungen des Deutschland Tarifverbundes („DTV“) zum Deutschlandticket in der jeweils gültigen Fassung (Tarifbestimmungen) sowie die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR.

1.2.
Nutzer2  im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die über den MOV einen Kauf- oder Abon-nementvertrag zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ih-rer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die über den MOV einen Kauf- oder Abonnementvertrag abschließen und dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (vgl. § 14 BGB).

1.3.
Der Abonnementvertrag über das Deutschlandticket kommt mit der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), Zweigertstr. 34, 45130 Essen, zustande.

1.4.
Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) bedient sich zur Abwicklung des Vertriebs des Deutschlandtickets eines IT-Dienstleisters, der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, Hamburg, und eines Finanzunternehmens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche, personenbezogene Daten an die o. g. Dienstleister übermittelt.

1.5.
Die Software und die Apps für den MOV werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Es können ggf. für Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach Tarif gegenüber dem Nutzer erhoben werden.

1.6.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.7.
Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Essen.

1.8.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages nicht berührt.

2. Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos

2.1
Für den Erwerb des Deutschlandtickets ist die Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos erforderlich. Um das Deutschlandticket-Abonnement bestellen zu können, muss der Nutzer bei der Bestellung bzw. Eröffnung seines Nutzerkontos nachfolgende Daten wahrheitsgemäß angegeben:

  • Anrede
  • Name (Vor- und Nachname)
  • Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
  • Geburtsdatum
  • Mobilfunknummer
  • E-Mail-Adresse
  • Vergabe eines persönlichen Passwortes
  • Angabe der gewünschten Zahlungsweise (später änderbar)
  • Bankverbindung mit IBAN (im Falle Zahlungsweise SEPA-Lastschrift)
  • Kreditkartennummer, Ablaufdatum, Prüfnummer (im Falle Zahlungsweise Kreditkarte)

Die Zugangsdaten einschließlich des persönlichen Passworts sind vom Nutzer geheim zu halten.

2.2
Für die Eröffnung eines Nutzerkontos muss der Nutzer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

2.3
Mit Freischaltung des Nutzerkontos kommt zwischen dem Nutzer und der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) ein Nutzungsvertrag über die Möglichkeit zur Nutzung des MOV zustande („Nutzungsvertrag“).

2.4
Der Nutzer ist verpflichtet, seine vertragswesentlichen Daten (insbesondere Namen, Adresse und Zahlungsweise) in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten und ggf. zu aktualisieren. Kommt der Nutzer dieser Informationspflicht nicht nach, ist er zum Ersatz dadurch ggf. entstandener und nachgewiesener Mehraufwendungen (z.B. Kosten zur Adressermittlung) verpflichtet.

2.5
Für Verbraucher: Ihr Widerrufsrecht des Nutzungsvertrags

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

(Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), Zweigertstraße 34, 45130 Essen, Telefon +49 201 826-0, E-Mail: handyticket[at]​ruhrbahn.de)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ein-schließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger
befindlichen digitalen Inhalten bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, § 356 Abs. 5 Nr. 1 BGB.

Muster-Widerrufsformular

Ein Muster-Widerrufsformular finden Sie am Ende dieser AGB als pdf.

2.6
Kein Widerrufsrecht für erworbene Deutschlandtickets

Dem Nutzer steht kein Widerrufsrecht für im Abonnement erworbene Deutschlandtickets zu. Verträge über die Beförderung von Personen sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen, § 312 Abs. 8 BGB. Das Recht des Nutzers zur Kündigung des Deutschlandticket-Abonnements bleibt hiervon unberührt.

2.7
Kündigung des Nutzungsvertrages und Löschung des Nutzerkontos:

Der Nutzer kann das Nutzerkonto und damit den Nutzungsvertrag gegenüber der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wahlweise direkt in der jeweiligen App, per E-Mail an handyticket[at]​ruhrbahn.de oder schriftlich kündigen.
Dem Nutzer obliegt in diesem Fall die Pflicht zu prüfen, ob sich im seinem Nutzerkonto noch nicht verwendete rechtmäßig erworbene Deutschlandticket-Abonnements (z.B. Dokumente) be-finden und diese vor Löschung zu verwenden bzw. zu sichern. Ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift besteht nicht. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten oder aus noch nicht beendeten Deutschlandticket-Abonnements) bleiben von der Beendigung des Nutzungsvertrages unberührt

3. Sperrung des Nutzerkontos, Missbrauch

3.1
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seiner Zugangsdaten oder seines Nutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) über das Kontaktformular in Textform, über die telefonische Hotline (Service Telefon: 0201 826-1234, Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr) oder per E-Mail an handyticket[at]​ruhrbahn.de zu melden. Das Gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl des für das Deutschlandticket benutzten Smartphones.

3.2
Bis zum Zugang der Meldung haftet der Nutzer, der den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin entstandenen Forderungen.

3.3
Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) wird das Nutzerkonto nach Erhalt der Meldung und während ihrer Geschäftszeiten für die weitere Bestellung von Deutschlandtickets sperren.

3.4
Wenn für die RRuhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Nutzerkontos oder dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat oder wenn die Ruhrbahn Mülheim GmbH ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat, kann die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH)den Zugang des Nutzers zum Ticket-Webshop oder der App zeitlich befristet (bis zur Klärung der zweifelhaften Vorgänge, maximal jedoch 90 Tage) sperren. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

3.5
Ein berechtigtes Interesse der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.4 liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer eine fällige und bereits angemahnte Forderung der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) nicht beglichen hat. Das Nutzerkonto wird in diesem Fall dauerhaft gesperrt. Die Sperrung kann aufgehoben werden, wenn die offenen Forderungen gegen den Nutzer vollständig ausgeglichen sind.

4. Abschluss des Abonnementvertrages über das DeutschlandTicket

4.1
Das DeutschlandTicket-Abonnement kann mittels Auswahl des Starttermins sowie der in vorstehender Ziff. 2.1 hinterlegten persönlichen Daten sowie Zahlungsdaten bestellt werden. Der Vertrag über den Kauf eines Deutschlandticket-Abonnements kommt mit der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) zustande.

4.2
Durch Aktivierung des Bestellbuttons („zahlungspflichtig bestellen“) in der App oder im Ticket-Webshop gibt der Nutzer einen verbindlichen Antrag auf Abschluss des Vertrages über das Deutschlandticket-Abonnement ab. Vor Abschluss der Bestellung können die Daten jederzeit geändert, korrigiert und eingesehen werden.

4.3
Der Abonnementvertrag zwischen dem Nutzer und der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) kommt durch den Versand der ausdrücklichen Vertragsbestätigung zustande, die dem Nutzer per E-Mail zugesandt wird.

4.4
Die Zahlung des Deutschlandticket-Abonnements im MOV ist derzeit nur mittels SEPA-Lastschrift oder mit Kreditkarte möglich. Für die Zahlung des Deutschlandticket-Abonnements gelten die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

4.5
Der Einzug der Entgeltforderungen für das Deutschlandticket-Abonnement erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an welches sämtliche Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

4.6
Die Vertragssprache ist deutsch.

5. Umtausch/Erstattung

Ein Umtausch bzw. eine Erstattung des Deutschlandticket-Abonnements ist nicht möglich.

6. Ticketkontrolle

6.1
Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das Abonnement in der jeweils genutzten App jederzeit durch das Kontrollpersonal geprüft werden kann. Bei der Fahrausweisprüfung hat der Nutzer nach Aufforderung durch das Prüfpersonal seine App mit dem hinterlegten Deutschlandticket zu öffnen. Der Nutzer hat das Deutschlandticket zur Kontrolle auf dem Display seines mobilen Endgerätes dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Die Bedienung des mobilen Endgerätes nimmt der Nutzer vor. Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Fahrausweiskontrolle auf Aufforderung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

6.2
Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen im VRR entsprechend bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden. Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die aufgrund technischer Mängel nicht nachgewiesen werden konnten, z.B. bei leerem Akku des mobilen Endgerätes.

7. Zahlungsarten und Abrechnung

7.1
Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • Abrechnung über SEPA-Lastschrift
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)

Die SEPA-Lastschrift und die Zahlungsweise über Kreditkarte stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum DeutschlandTicket Deutschland eine Überprüfung der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

7.2
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel zum 24. des laufenden Monats für den jeweils folgenden Abrechnungs-monat, bei Vorbestellungen am 24. des Monats vor Beginn des Abonnements.

Falls der Nutzer die Gültigkeit des Deutschlandtickets bereits mit Vertragsschluss wünscht, er-folgt der Einzug für den laufenden Monat innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Vertragsschluss.
Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Nut-zerbanken oder des kreditkartenherausgebenden Institutes des Nutzers.

Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) ist aus-schließlich elektronisch über das Kundenportal des HandyTicket Deutschland Systems nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.

Der Nutzer hat die Umsatzübersicht sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zurverfügungstellung der Abrechnung gegenüber der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) vorzubringen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.

8. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

8.1
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorna-me, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für das Abonnement erforderlich.

Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Euro-päischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienst-leister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Kredit-institut vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des ange-gebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

8.2
Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme an der SEPA-Lastschrift erforderlichen Kon-todaten (insbesondere Kontoinhaber und IBAN, International Bank Account Num-ber/Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen.

Der Nutzer erhält bei der SEPA-Lastschrift eine Vorabankündigung (Prenotification) durch das Finanzunternehmen über Einziehungstag und -betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der jeweiligen Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege an die angegebene E-Mail-Adresse.

8.3
Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

8.4
Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden.

8.5
Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

9. Zahlung per Kreditkarte

9.1
Die Abrechnung des Deutschlandticket-Abonnements über die Kreditkarten ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

9.2
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst:

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server des Finanzunternehmens LOGPAY zur Abrechnung übertragen.

9.3
Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Au-torisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

9.4
Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.

9.5
Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.

9.6
Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die monatlichen Forderungen über die Kreditkarte einge-zogen werden können. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug einer Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Nutzer verpflichtet, zusätzlich zu dem Abonnementpreis die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen; dem Nutzer wird der Nachweis gestattet, dass die Kosten durch die Rückbuchung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger seien. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

9.7
Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Abonnement des Deutschlandtickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Nutzer über das Kundenportal des HandyTicket Deutschland Systems einsehen und abrufen.

10. Kündigung des DeutschlandTicket-Abonnements durch den Nutzer

10.1
Bei einer Kündigung wird das DeutschlandTicket-Abonnement in der Kundendatei der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) nach Ablauf der Gültigkeit gesperrt. Weiterhin wird an den VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet.

10.2
Ordentliche Kündigung: Das DeutschlandTicket wird für einen Kalendermonat ausgegeben und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 10. eines Monats zum Monatsende gekündigt wird. Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein.

Fristlose Kündigung: Das Recht des Nutzers zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für Nutzer ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Nutzer können dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen.

10.3
Die Kündigung kann entweder im Nutzerkonto oder per E-Mail an handyticket[at]​ruhrbahn.de oder an abo[at]​ruhrbahn.de mit Angabe der Vertragsnummer erklärt werden. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des nächsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung verschiebt sich um einen Monat.

11. Kündigung des DeutschlandTicket-Abonnements durch die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH)

11.1
Bei einer Kündigung wird das DeutschlandTicket-Abonnement in der Kundendatei der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) nach Ablauf der Gültigkeit gesperrt. Weiterhin wird an den VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet.

11.2
Ordentliche Kündigung: Der Abonnementvertrag kann spätestens zum Ende des laufenden Abonnementmonats gekündigt werden.

Fristlose Kündigung: Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastschrifteinzug gemäß Ziffer 8 nicht möglich ist. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde oder wenn bereits mindestens 3 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der Nutzer darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall von dem*der Kontoin-haber*in zu tragen.

12. Datenschutzrechtliche Regelungen

12.1
Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren (EFM) teilnehmen, zu ermöglichen.

12.2
Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen dem VRR Daten über die Sperrung des Ti-ckets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des Nutzers übermitteln. Die dem elektronischen Fahrgeldmanagement angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff.

Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergeleitet.

12.3
Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlungsweisen im Rahmen des Bezahlvorgangs von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, Mobilfunknummer sowie Daten zu Ihrem jeweiligen Abonnement) und alle Änderungen werden zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zu-sammenhang mit Ihrem DeutschlandTicket-Abonnement entstehen, an die LogPay Financial Services GmbH weitergegeben.

Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf Seiten der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements.

Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.

Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal möglich.

Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://landingpage.logpay.de/mobility_dsgvo_2018/ abrufen.

12.4
Mit dem Erwerb des Deutschlandticket-Abonnements  erklärt der Nutzer jeweils sein Einverständnis, dass seine Nutzungsdaten auf Basis der vom Nutzer angegebenen Mobilfunknummer bei Bedarf von allen teilnehmenden Regionen eingesehen werden können. Dies dient insbesondere der Klärung bei Unstimmigkeiten für Fahrten in fremden Regionen.

12.5
Es gelten im Übrigen die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), auf die wir hiermit verweisen https://www.ruhrbahn.de/muelheim/sonstige-seiten/datenschutz.html sowie die Datenschutzbestimmungen der IT- und Finanzdienstleister und der Mobilfunkbetreiber.

13. Haftung

13.5
Für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Nutzung des MOV, die durch die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

13.6
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dessen Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH), ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerech-net werden muss.

13.7
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Nutzung des MOV ausgeschlossen.

13.8
Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Deutschlandtickets übernimmt die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Risikobereich der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) liegt.

2 Soweit in diesen AGB die männliche Form „Nutzer“ verwendet wird, steht die männliche Form stellvertretend auch für alle weiteren Geschlechter. 

Teil C: Schlussbestimmungen

1. Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind wenden Sie sich bitte an:

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 3809-380
Fax: 0211 3809-678
info[at]​schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

2. Online-Streitbeilegung

Die EU-Website zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Muster Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsbelehrung_Mai_2023.pdf

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Teil D: Bedingungen für die Anmietung von Radboxen „Dein-Radschloss“ im MOV

1. Allgemeines

1.1
Sie können über die Ruhrbahn-Mülheim-App „ZÄPP“ die Dienste von „DeinRadschloss“ nutzen, ein Angebot der Kienzler Stadtmobiliar GmbH. Sie können damit zum Abstellen von Fahrrädern in einer vor Witterungseinflüssen geschützten Umgebung Radboxen bzw. Stellplätze in Sammelabstellanlagen anmieten und bargeldlos über Ihr mobiles Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) bezahlen. Die Anlage dient dem sicheren Abstellen von Fahrrädern in einer geschützten Umgebung. Die Anlagen sind jedoch weder dafür geeignet, die Plätze ohne regelmäßige Öffnung der zu der jeweiligen Anlage gehörenden Zugangstür und Herausnahme des Fahrrads zu nutzen, insbesondere nicht dazu, um die Fahrräder dort über einen längeren Zeitraum (etwa über die Wintermonate) abzustellen und/oder dort grundsätzlich zu lagern.

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Buchung, die Benutzung und die Überlassung von Radboxen bzw. Stellplätzen in Sammelabstellanlagen (nachfolgend einheitlich „Radboxen“) im Rahmen des Angebots von „DeinRadschloss“.

1.2
Vermieterin und Ihr Vertragspartner für die Nutzung der Radboxen/Sammelabstellanlagen ist allein die

Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Vorlandstr. 5
77756 Hausach
Tel.: 07831/788-0
Fax: 07831/788-99
info(at)kienzler.com
www.dein-radschloss.de.

(nachfolgend „Vermieterin“).

 Der Mietvertrag kommt allein mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH als Vermieterin zustande.

Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) ist lediglich berechtigt und bevollmächtigt, die Vermieterin im Rahmen der Buchungen über die App ZÄPP zu vertreten, d.h. insoweit die Mietverträge über die Radboxen mit den Nutzern im Namen der Vermieterin abzuschließen sowie die Mietzahlungen abzurechnen und einzuziehen.

1.3
Die Anmietung der Radboxen über den MOV-Radbox und die Nutzung der App ZÄPP zugrundeliegenden Software sind an die Zustimmung des Nutzers zu diesen Bedingungen gebunden.

1.4
Der MOV-Radbox wird durch die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, mit unterschiedlichen Finanzdienstleistern erbracht. Die Dienstleister nebst Kontaktdaten sind im Teil C dieser AGB aufgeführt.

1.5
Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden an den jeweiligen Finanzdienstleister und, soweit erforderlich, an die Vermieterin übermittelt. Nähere Informationen finden Sie nachfolgend (in „Teil C“) sowie in unserer Datenschutzerklärung.

1.6
Für die Nutzung der App ZÄPP für den MOV-Radbox fallen keine Kosten an. Der Zugriff erfolgt über mobile Endgeräte. Es können jedoch für Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach gewähltem Tarif gegenüber dem Nutzer erhoben werden.

1.7
Es gilt ausschließlich deutsches oder direkt anwendbares Recht der europäischen Union.

1.8
Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Essen.

1.9
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

2. Eröffnung eines Nutzerkontos

2.1
Zur Nutzung des MOV-Radbox ist die Eröffnung eines Nutzerkontos erforderlich. Hierzu muss der Nutzer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und sich unter wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) registrieren

  • Anrede
  • Name und Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
  • Mobilfunknummer
  • E-Mail-Adresse
  • Vergabe eines Passwortes
  • Vergabe von Sicherheitsfrage und -antwort

2.2
Die Eröffnung eines eigenen Nutzerkontos durch minderjährige Personen ist ausgeschlossen.

2.3
Die Löschung des Nutzerkontos erfolgt ausschließlich per Mail durch den Kunden an folgende Mail-Adresse bei der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH): handyticket(at)ruhrbahn.de

2.4
Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Namen, Adresse und Zahlungsweise) in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten.

3. Buchungsvorgang und Vertragsschluss „DeinRadschloss“

3.1
Über die auf seinem mobilen Endgerät heruntergeladene und installierte Software kann der Nutzer einen Platz in der von ihm gewünschten Fahrradabstellanlage über einen bestimmten Zeitraum auswählen und buchen. Die Buchung des ausgewählten Platzes in der Anlage ist nur möglich, falls dieser verfügbar ist. Die Buchung durch den Nutzer ist bindend.

3.2
Mit der Buchung der Radbox wird über die Software ein Angebot des Nutzers an die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) (als Vertreterin der Vermieterin) zum Abschluss eines Mietvertrages abgegeben. Bei Boxen entspricht der Platz der ausgewählten Box. In den Sammelabstellanlagen ist die Platzwahl frei, auch wenn für den Buchungsvorgang und den Zutritt zu den Anlagen eine Platznummer vergeben wird.

3.3
Die Zahlung der Miete wird sofort fällig. Die Miete ist daher im Voraus für die gesamte Mietzeit zu entrichten. Die möglichen Zahlungsarten werden dem Nutzer im Buchungsprozess aufgezeigt. Mit der Zahlung kommt der Mietvertrag zwischen Vermieter und Nutzer zustande.

3.4
Nach Buchung und Bezahlung erhält der Nutzer einen Zugangs- und Registrierungscode für einen Platz in der Anlage. Die Zugangsdaten werden via Datenübertragung in der Ruhrbahn-Mülheim-App ZÄPP bereit­gestellt und per E-Mail versendet. Der Zugangscode besteht aus der Zugangsnummer (Box- oder Stellplatznummer) und einem vierstelligen PIN-Code. Die Versendung des Zugangscodes erfolgt unmittelbar nach der Buchung und nach Abschluss des Online-Zahlungsvorgangs.

Die für die Datenübertragung gegebenenfalls anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweiligen Telekommunikationsvertrag des Mieters.

4. Rechnungsstellung

4.1
Der Nutzer stimmt zu, dass er die Abrechnung elektronisch erhält und dass ihm diese an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Eine Rechnung in Papierform kann durch den Mieter angefordert werden.

 5. Widerrufsrecht

Dem Nutzer, der Verbraucher ist, steht das folgende Widerrufsrecht zu

(bitte geben Sie im Falle eines Widerrufs Ihre Buchungsnummer an):


WIDERRUFSBELEHRUNG für DeinRadschloss 

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Mietvertrag für die Nutzung einer Radbox zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns als Vermieterin

 

(Kienzler Stadtmobiliar GmbH, Postfach 1226, Vorlandstr. 5, 77751 Hausach, Telefon 07831/788-0, Fax 07831/788-99, E-Mail info(at)kienzler.com), 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

FOLGEN DES WIDERRUFS:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir bzw. die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir bzw. die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen (Zurverfügungstellung Platz in der Anlage) während der Widerrufsfrist beginnen soll (siehe Buchungszeitraum), so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Vorlandstr. 5
77751 Hausach
Fax 07831/788-99
E-Mail info(at)kienzler.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

.....................................................................................................................................................

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

.....................................................................................................................................................

Name des/der Verbraucher(s)

.....................................................................................................................................................

Anschrift des/der Verbraucher(s)

.....................................................................................................................................................

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

.....................................................................................................................................................

Datum

.....................................................................................................................................................

(*) Unzutreffendes streichen 

 

- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -

 

6. Dauer des Vertragsverhältnisses (Mietdauer)

6.1
Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach der Buchung.

6.2
Die Vermieterin behält sich das Recht vor, eine Buchung für den Zeitraum eines Jahres abzulehnen, wenn ein Nutzer bereits im vorherigen Jahr in derselben Anlage eine Box oder einen Stellplatz für die Dauer eines Jahres gemietet hatte. Die Vermieterin wird von diesem Recht insbesondere bei Anlagen mit hoher Auslastung Gebrauch machen, um möglichst vielen verschiedenen Interessenten das Mieten eines Stellplatzes oder einer Box in der jeweiligen Anlage zu ermöglichen. Wird die Jahresbuchung ablehnt, wird alternativ ein Mietvertrag für die Dauer einer Woche angeboten und der Nutzer per E-Mail hierüber informiert.

7. Nutzung der Radboxen; Pflichten des Nutzers

7.1
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

7.2
Der Zugangscode dient dem Öffnen und Verschließen der Zugangstüren.

7.3
Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

7.4
Beim Abstellen des Fahrrads ist den Hinweisen dieser AGB und sonstigen ersichtlichen Hinweisen zur Benutzung der Anlage DeinRadschloss (bspw. an der Innentür der Anlage und/oder am Bedienpanel) Folge zu leisten.

7.5
Der Nutzer ist verpflichtet, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad zumindest mittels eines handelsüblichen Schlosses (z.B. durch ein Ring- oder Spiralschloss) in der Anlage abgeschlossen wird.

7.6
Der Nutzer ist nicht befugt, andere Gegenstände als Fahrräder und Fahrradzubehör in der Anlage einzustellen.

7.7
Beim Einstellen des Fahrrads nebst Fahrradzubehör in der Anlage hat der Benutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.

7.8
Bei Verlust des Zugangscodes erfolgt die Herausgabe des Fahrrads nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Etwaige durch den Verlust des Codes entstehende Mehrkosten hat der Nutzer zu tragen. Der Nutzer ist verpflichtet, den Verlust des Zugangscodes der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.

7.9
Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Anlage zu verändern, etwa durch Anbringung eigener Schlösser außerhalb der Anlage.

7.10
Die Vermieterin führt an sämtlichen Anlagen in der Regel einmal jährlich eine Funktionsreinigung durch. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Anlagen und Zugangstüren, welche der Nutzer zu dulden hat.

7.11
Der Nutzer verpflichtet sich, seinen gebuchten Platz in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer rechtzeitig zu räumen. Sollte der Nutzer dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Vermieterin berechtigt, den Platz in der Anlage auf Kosten des Nutzers selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Vermieterin wird zuvor versuchen, den Nutzer entsprechend über die in der Buchung angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren. Der Nutzer hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass Platz in der Anlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Nutzer hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn kein Verschulden trifft.

7.12
Unbeschadet des Widerrufsrechts (Teil B, Ziffer 5) und der außerordentlichen Kündigung (Teil B, Ziffer 14) kann das Mietverhältnis nicht vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Platzes in der Anlage, ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.

7.13
Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage ohne Zustimmung des Nutzers selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Nutzer kostenpflichtig, es sei denn, er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.

7.14
Nach Räumung der Anlage nach Teil B 7.11 und 7.14 verwahrt die Vermieterin die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. Die Vermieterin behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem Nutzer zur Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.

8. Pflichten der Vermieterin

8.1
Die Vermieterin ist verpflichtet, dem Nutzer den von ihm gebuchten Platz in der Anlage unverzüglich während des gebuchten Zeitraums über die Ruhrbahn-Mülheim-App ZÄPP zur Verfügung zu stellen.

8.2
Die Vermieterin trägt dafür Sorge, dass sich die Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.

8.3
Die Vermieterin ist verpflichtet, etwaige offenkundige Fehler im Rahmen des Buchungsvorgangs unverzüglich nach Bemerken dem Nutzer mitzuteilen.

9. Rechte des Nutzers wegen Mängeln

9.1
Der gebuchte Platz in der Anlage wird dem Nutzer frei von Mietmängeln zur Verfügung gestellt.

9.2
Etwaige vorhandene Mängel hat der Nutzer der Vermieterin unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Nutzer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass er es unterlassen hat, den Mangel nach Maßgabe des Satzes 1 anzuzeigen.

9.3
Die Vermieterin ist verpflichtet, vor oder während des Mietverhältnisses auftretende Mängel zu beseitigen, soweit sie davon Kenntnis hat oder diese ordnungsgemäß angezeigt wurden.

9.4
Der Mieter ist für die Zeit, in welcher die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während die Tauglichkeit eingeschränkt ist, wird die Miete angemessen herabgesetzt. Die vorab zu viel entrichtete Miete ist dem Nutzer zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Vermieterin infolge einer unterlassenen Mangelanzeige des Nutzers keine Abhilfe schaffen konnte.

9.5
Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mangelanzeige des Nutzers bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Anzeige berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Nutzer keine Entgelte berechnet.

9.6
Ansprüche wegen Mängeln gegen die Vermieterin stehen nur dem unmittelbaren Nutzer zu und sind nicht abtretbar.

10. Überlassung an Dritte

Eine Überlassung des Platzes in der Anlage an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem Nutzer nicht gestattet.

11. Haftung

11.1
Der Nutzer haftet für alle an der Anlage sowie dem Platz (Stellplatz) entstandenen und von ihm schuldhaft verursachten Schäden. Der Nutzer haftet zudem für Schäden, die durch ein von ihm zu vertretendes Verhalten Mitarbeitern der Vermieterin, bei beauftragten Dritten oder bei anderen Nutzern der Anlage entstehen. Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Nutzer dabei nicht zu vertreten. Der Nutzer ist verpflichtet, alle von ihm verursachten Schäden unverzüglich anzuzeigen.

11.2
Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt und es sich dabei um keine wesentliche Vertragspflicht handelt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche des Nutzers wegen Schäden, die durch eine unsachgemäße Einlagerung des Fahrrades und des Fahrradzubehörs entstanden sind.

11.3
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Vermieterin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen, insbesondere die Überlassung und Erhaltung der Mietsache in dem vertraglich geschuldeten Zustand. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

11.4
Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse unter vorstehenden Ziffern 11.2 und 11.3 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Vermieterin entstanden sind sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.5
Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.6
Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Kondenswasserschäden oder sonstige Schäden durch Dritte und /oder unbeherrschbare Vorkommnisse (Feuer, Diebstahl, Verunreinigung/Beschädigung durch Dritte etc.) soweit sie kein Verschulden trifft.

12. Pfandrecht

Zwischen Vermieterin und Nutzer wird vereinbart, dass für die Forderungen aus dem Mietverhältnis an dem in die Anlage eingestelltem Fahrrad sowie etwaigem Fahrradzubehör des Nutzers ein Pfandrecht zu Gunsten der Vermieterin bestellt wird. Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf die Sachen, welche nicht im Eigentum des Nutzers stehen, und auch nicht auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterliegen.

13. Preise

Das vom Nutzer im Rahmen des Zahlungsvorgangs nach vorstehender Ziffer 3 zu entrichtende Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Standorts der Anlage. Diese Preise werden in der App ZÄPP im Rahmen des Buchungsvorganges angezeigt.

14. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

14.1
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos nach Maßgabe des § 543 BGB kündigen.

14.2
Ein wichtiger Grund für die Vermieterin liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer die Anlage vorsätzlich beschädigt oder der Nutzer seine Pflichten gröblich in nicht unerheblichem Maße verletzt.

14.3
Kündigt der Nutzer nach Teil B, Ziffer 14.1. außerordentlich, ist ihm die bezahlte Miete anteilig zurückzuerstatten. Der Anteil bemisst sich nach der bereits zurückliegenden Mietdauer bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes im Verhältnis zu der Zeit, welche das Mietverhältnis nach Eintritt des Kündigungsgrundes noch gedauert hätte.

14.4
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Vermieterin aus den unter Teil B Ziffer 14.2 dargestellten Gründen hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm entrichteten Miete. Wird die Abstellanlage anderweitig vermietet, wird diese Einnahme mit der Rückerstattung verrechnet.

14.5
Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die außerordentliche Kündigung des Nutzers bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Kündigung berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Nutzer keine Entgelte berechnet.

15. Sperrung des Nutzerkontos im MOV-Radbox

15.1
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) über die telefonische Hotline (Service Telefon: 0201 826-1234, Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr) zu melden. Die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) wird das Nutzerkonto nach Rücksprache mit dem Kunden ggfs. sperren. Für die Rückabwicklung der Zahlung hat sich der Kunde unmittelbar an den jeweils gewählten Finanzdienstleister zu wenden.

15.2
Stellt die Ruhrbahn GmbH (Im Auftrag der Ruhrbahn Mülheim GmbH) einen Missbrauch des Nutzerkontos fest, wird der MOV-Radbox für den betroffenen Nutzer unverzüglich gesperrt. Der Nutzer erhält darüber eine entsprechende Benachrichtigung.

15.3
Für den Fall der Nichtzahlung einer fälligen und bereits erfolglos angemahnten Forderung aus der Anmietung einer Radbox wird der MOV-Radbox ebenfalls gesperrt.

16. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn GmbH, sowie die Datenschutzbestimmungen der IT- und Finanzdienstleister und der Kienzler Stadtmobiliar GmbH.